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Liebe Patientinnen und Patienten,
das neue Infektionsschutzgesetz gibt in § 28 b Abs. 1 Ziffer 8 vor, daß nach Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner folgendes gilt:
- Therapeut / Innen müssen FFP2-Masken nach der Vorgabe der BGW tragen
- Patient / Innen tragen ab einer Inzidenz von 100 ebenfalls FFP2-Masken oder vergleichbares
- d.h. Schutzmasken FFP2 (EN 149:2001) und KN95 (GB 2626-2006) zum Coronaschutz SARS.CoV-2 sind miteinander vergleichbar
- die OP-Masken sind bei einer Inzidenz von über 100 nicht mehr zulässig
- Tests vor der Behandlung sind nicht notwendig für Patient / Innen diese können zum Schutz aller die kostenlosen Bürgertests in Anspruch nehmen
- dieses gilt für medizinisch-therapeutisch notwendige Behandlungen auf Rezept; Selbstzahlerleistungen sind nicht möglich
Unsere Praxis hält sich an diese Vorgaben. Wir bitten um Ihre Mithilfe zur Bekämpfung der Pandemie.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Praxis Jungmann