Physiotherapie Jungmann

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Liebe Patientinnen und Patienten,

das neue Infektionsschutzgesetz gibt in § 28 b Abs. 1 Ziffer 8 vor, daß nach Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner folgendes gilt:

  • Therapeut / Innen müssen FFP2-Masken nach der Vorgabe der BGW tragen

 

  • Patient / Innen tragen ab einer Inzidenz von 100 ebenfalls FFP2-Masken oder vergleichbares

 

  • d.h. Schutzmasken FFP2 (EN 149:2001) und KN95 (GB 2626-2006) zum Coronaschutz SARS.CoV-2 sind miteinander vergleichbar

 

  • die OP-Masken sind bei einer Inzidenz von über 100 nicht mehr zulässig

 

  • Tests vor der Behandlung sind nicht notwendig für Patient / Innen diese können zum Schutz aller die kostenlosen Bürgertests in Anspruch nehmen

 

  • dieses gilt für medizinisch-therapeutisch notwendige Behandlungen auf Rezept; Selbstzahlerleistungen sind nicht möglich

 

Unsere Praxis hält sich an diese Vorgaben. Wir bitten um Ihre Mithilfe zur Bekämpfung der Pandemie.

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Praxis Jungmann